Die Pfarrheime unserer Kirchengemeinde können, trotz des aktuell erreichten Inzidenzwertes zwar weiterhin geöffnet bleiben. Allerdings gilt ab sofort das hier abrufbare Hygienekonzept und ein grundsätzliche Maskenpflicht.

Im Sinne aller Nutzer unserer Pfarrheime bitten wir um strikte Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen in unseren Pfarrheimen, um die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzudämmen.

Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt, Alstätte und Ottenstein
 

Hygienekonzept für die Nutzung der Pfarrheime (Pfarrheim Alstätte und Pfarrheim Ottenstein)

  • Bei jeder Versammlung muss es eine verantwortliche Person geben, die sich bzw. die Veranstaltung im Pfarrbüro anmeldet. Diese Person muss die Einhaltung der Coronaschutzverordnung (CorSchV) des Landes Nordrhein-Westfalen (in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar über www.land.nrw) sowie der folgenden Regeln gewährleisten:
  • Durch die Nutzer wird eine ausreichende Lüftung organisiert und gewährleistet. (30 Minuten vor und nach der Veranstaltung)
  • Die Tische und Stühle sind grundsätzlich so anzuordnen, dass ein Mindestabstand von 1,5 mtr. garantiert eingehalten werden kann.
  • Jede Gruppe, welche einen Raum in den Pfarrheimen unserer Kirchengemeinden nutzt, ist dafür verantwortlich, dass die Rückverfolgbarkeit gem. Coronaschutz Verordnung (CorSchV) sichergestellt ist. Hierzu hat sich jede Person, die das Pfarrheim betritt, in ein Formular/ eine Liste zur Rückverfolgbarkeit/ Dokumentation einzutragen. Die Listen sind durch die jeweilige Gruppe entsprechend zu erstellen. Die Aufhebung und Vernichtung der Listen nach den Vorgaben der CorSchV liegt ebenfalls in der Verantwortung des jeweiligen Verantwortlichen der entsprechenden Gruppe.
  • Alle Teilnehmer müssen durch die verantwortliche Person auf die notwendigen Hygienemaßnahmen hingewiesen werden. Ebenso muss an die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln erinnert werden.
  • Beim Betreten des Pfarrheimes müssen sich alle Teilnehmer die Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich des jeweiligen Pfarrheims.
  • Auf den Wegen zu den Räumen und zu den WC-Anlagen muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden. Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden können ist auf diesen Wegen ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • In den Räumen kann der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden, sobald alle ihren Sitzplatz eingenommen haben.
  • Ab einem Inzidenzwert von über 35 (Gefährdungsstufe 1) muss verpflichtend im kompletten Pfarrheim ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Ausgenommen hiervon ist nur der jeweilige Referent/ Redner während des Vortrages. Hierbei ist auf entsprechenden Mindestabstand zu achten.
  • Jede WC-Anlage ist grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen.
  • Sämtliche Gegenstände, die gebraucht wurden (Stühle, Tische etc.) sind nach Gebrauch zu reinigen. Alternativ kann/ muss die Reinigung mit dem jeweiligen Hausmeister abgestimmt werden. Für die entsprechenden Reinigungsmaßnahmen ist grundsätzlich die Nutzergruppe verantwortlich.
  • Die Personenzahl, die für jeden Raum angegeben ist, darf nicht überschritten werden. Sollten größere Veranstaltungen geplant werden, ist ein entsprechendes Hygienekonzept durch die Nutzergruppe zu erstellen und vorab mit der Kirchengemeinde abzustimmen. Hier ist u.a. ggfls. ein fester Sitzplan erforderlich!
  • Gemeinsames Essen ist nicht möglich, es dürfen nur abgepackte Getränke verteilt werden. (kleine Flaschen, Tetrapack etc.)

Im Sinne aller Nutzer unserer Pfarrheime bitten wir um strikte Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen in unseren Pfarrheimen, um die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzudämmen.
 

Für die
Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt, Ahaus
gezeichnet                                                    

Stefan Jürgens                                             
ltd. Pfarrer                                                   

Marc Klein-Günnewick
Verwaltungsreferent


Personenobergrenze für die einzelnen Räumlichkeiten:

Pfarrheim Alstätte
Raum 1 (groß) - 78 m² -20 Personen
Raum 2 (klein) - 38 m² - 10 Personen
Pfarrheim Ottenstein
Saal (unten) - 72 m² - 18 Personen
Raum (oben) - 25 m² - 6 Personen

* Die Personenzahl berücksichtigt eine Fläche von ca. 4 m² pro Person und ist anhand der Gesamtfläche errechnet. Ggfls. ist die Anzahl aufgrund der räumlichen Besonderheiten (Schränke, Rampen etc.) noch nach unten anzupassen!